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Aktuelles |
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Vorläufiger
Forschungsbericht
der Deutschen Kinder- und
Jugendpsychiatrie,
Psychosomatik und
Psychotherapie hier >> |
XXXII. Kongress der DGKJP vom 02. bis 05.03.2011 in Essen weiter>> |
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CME |
Zertifizierte KJPP-Fortbildungsveranstaltungen
03. - 05.03.2009 in Essen:
XXXII. Kongress der DGKJP
Online-CME
DocCheck CME-Scout
Deutsches Ärzteblatt
Schattauer
Springer
Urban & Vogel
Basis-Informationen
Der Begriff “CME” steht für “Continuing Medical Education” und ist gleichbedeutend mit “Zertifizierte Fortbildung”.
Vertragssärzte und Fachärzte am Krankenhaus sind zum Nachweis ihrer regelmäßigen Fortbildung verpflichtet (§§ 95d, 137 SGB V).
Der Vertragsarzt ist verpflichtet, sich in dem Umfang fachlich fortzubilden, wie es zur Erhaltung und Fortentwicklung der zu seiner Berufsausübung in der vertragsärztlichen Versorgung erforderlichen Fachkenntnisse notwendig ist.
Die Fortbildungsinhalte müssen dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen und frei von wirtschaftlichen Interessen sein. Der Fortbildungsnachweis kann durch die Fortbildungszertifikate der Ärztekammern erbracht werden. Erforderlich ist der Erwerb von 250 Fortbildungspunkten über einen Zeitraum von fünf Jahren.
Jeweils nach fünf Jahren muss der Vertragsarzt gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) den Nachweis erbringen, dass er seiner Fortbildungsverpflichtung nachgekommen ist. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, erfolgt zunächst eine Honorarkürzung; fehlt der Nachweis auch noch zwei Jahre nach Ablauf der Fünfjahresfrist, soll die KV gegenüber dem Zulassungsausschuss unverzüglich einen Antrag auf Entziehung der Zulassung stellen.
Die Pflicht zur fachlichen Fortbildung gilt auch für angestellte Ärzte eines medizinischen Versorgungszentrums oder eines Vertragsarztes.
Für die Fachärzte am Krankenhaus gilt eine adäquate Regelung. Allerdings müssen mindestens 150 der 250 Punkte durch fachspezifische Fortbildung erworben werden. Der Fortbildungsnachweis erfolgt gegenüber dem Ärztlichen Direktor.
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